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Begriffe/Suche
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SuchergebnisErklärung JKJK steht für Juristen-Kommission. Der Herausgeber legt den Film der SPIO vor, die drei unabhängige Juristen den Film prüfen lässt und ggf. die strafrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt. Es wird NICHT nach Grundsätzen der FSK geprüft. Unter anderem geht der Herausgeber des Filmes so vor, um Kosten zu sparen, da eine FSK-Prüfung um Einiges teurer ist (eine FSK-Prüfung kann so entfallen). JK-geprüfte Filme sind allerdings automatisch indiziert, sie können auch von der BPJS beschlagnahmt werden.
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