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KJM erkennt Jugendschutzprogramme für 18er Inhalte an - G.A.M.E. begrüßt Entscheidung der KJM

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung vom 15. Mai die Jugendschutzprogramme des Vereins JusProg und der Deutschen Telekom vollumfänglich für altersbeschränkte Inhalte bis zu der Altersstufe 18 Jahren anerkannt. Jugendgefährdende und unzulässige Angebote sind hiervon nicht umfasst. Bisher galt die Anerkennung nur für Inhalte bis zu der Altersstufe 16.

„Wir freuen uns über diese Entscheidung“, so Thomas Friedmann, Vorstandsvorsitzender des GAME Bundesverband der Computerspielindustrie. Claas Oehler, Geschäftsführer für Recht und Regulierung, erklärt die Vorteile der Anerkennung: „Effektiver Jugendschutz ist nun möglich, ohne dass Anbieter - wie bisher - eigene technische Systeme vorhalten zu müssen. Eltern können mit einem solchen anerkannten Jugendschutzprogramm ihre Kinder altersdifferenziert wirksamer im Netz schützen. Auch Anbieter können sich freuen: Sie sind nicht mehr auf das so genannte Perso-Check-Verfahren oder die im Internet anachronistisch wirkenden „Sendezeitbeschränkung“ angewiesen, wenn sie die angebotenen Inhalte mit dem entsprechenden elektronischen Label für die Jugendschutzprogramme auslesbar versehen. Damit entfällt auch ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Anbieter, weil die bisherigen Systeme wegen ihrer sperrigen Handhabung auch Erwachsene Nutzer abgeschreckt haben. Jugendschutzprogramme erfassen auch ausländische Angebote. Bereits ab Juni 2013 genügt die Einbindung einer zutreffenden „Age-de.xml“ in das Angebot um Onlinespiele rechtskonform anzubieten.“