Was das Umgehen von Regionalcodes angeht, gab es einige Unsicherheit, ob es nun gestattet sei oder nicht. Hierzu folgendes:
Offizielle Stellungnahme des Bundesjustizministeriums:"Ist in einem DVD-Laufwerk ein Regionalcode installiert, der nur das Abspielen von mit einem entsprechenden Code versehenen DVDs erlaubt, kann es sich dabei um eine wirksame technische Maßnahme im Sinne des § 95a UrhG handeln, deren Umgehung grundsätzlich verboten ist. Die Bundesregierung hat in der Begründung ihres Gesetzentwurfes aber ausdrücklich festgestellt, dass Schutzmechanismen, die ausschließlich zum Zwecke der Marktzugangsbeschränkung und eben nicht - wie vom Gesetz gefordert - zum Schutz von Werken dienen, nicht dem Verbot der §§ 95a ff. UrhG unterfallen."
Ulrich Gerder,
Pressesprecher des Bundesjustizministeriums